Statement: Stadtrat behindert Freiflächen-Photovoltaik und damit das Klimaschutzkonzept!

Der Stadtrat Alzenau hat am 16.5.24 mehrheitlich einen Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaik beschlossen, nach dem andere als geringwertige landwirtschaftliche Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35) als Standort absolut ausgeschlossen sind.

Damit wird der Ausbau dieser Form der erneuerbaren Stromerzeugung für die kommenden Jahre faktisch blockiert. Denn Flächen unter 35 stehen auf Alzenauer Gebiet kaum und nur zersplittert zur Verfügung, auch nicht in dem bisher – aus Gründen des Grundwasserschutzes und im Sinne der landwirtschaftlichen Interessen – favorisierten Wasserschutzgebiet III. Zudem handelt es sich nur um Potenzialflächen, also grundsätzlich geeignete Flächen. Diese sind aus vielen anderen Gründen (Naturschutz, Verschattung, Eigentumsverhältnisse, Entfernung Einspeisepunkt) aber sehr häufig tatsächlich nicht nutzbar. Auch in dem Flächenkorridor entlang der Autobahn ist der – dort grundsätzlich zulässige – Bau von FF-PV aus derartigen Gründen häufig nicht möglich.

Der Beschluss widerspricht dem Klimaschutzkonzept der Stadt Alzenau: es sieht besonderes Potential im Trinkwasserschutzgebiet III, auch weil so endlich das Problem der überhöhten Nitratwerte gelöst werden könnte. Es wäre ein großer Gewinn für Wasser- und Bodenschutz gewesen, wenn dort eine Doppelnutzung im Sinne einer Biodiversitäts-FF-PV (vielfältiges extensives Grünland zusammen mit Freiflächenphotovoltaik) möglich gewesen wäre (einen entsprechenden Antrag hatte die Grüne Fraktion gestellt). Die Berechnungen und Empfehlungen im Klimaschutzkonzept schließen nur Böden mit sehr hoher Ertragsfähigkeit aus. Damit ist Raum für Abwägungen – in denen auch landwirtschaftliche Interessen Raum haben.

Inwieweit der Beschluss mit der bundesrechtlichen Vorgabe, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt (§ 2 EEG), in Einklang zu bringen ist, ist fraglich.

Diese Entscheidung bedeutet: Um das Klimaziel Bayerns und Alzenaus, die Klimaneutralität bis 2040, dennoch zu erreichen, muss nun zwingend ein weiterer Ausbau der Windkraft vorangetrieben werden – so stellt es das Klimaschutzkonzept auch ausdrücklich fest. Und so ist auch die Auffassung der Landwirtschaft. 

Daher stellt die Grüne Fraktion einen Antrag auf Planung weiter Windkraftanlagen in Alzenau.