Haupt- und Verwaltungsausschuss berät über Bibliothek, Kinderbetreuung und Verkehr

Start des Ausschusses war im Jugendzentrum JumpIn in Alzenau. Dort wurde den anwesenden Stadträt*innen verdeutlicht, weshalb die Jugendpflege und der Ort des JumpIn so wichtig sind. Gleichzeitig wurde auf Mängel des Container-Gebäudes, welches ursprünglich als Provisorium geplant gewesen war, hingewiesen.

Als nächstes bekamen die Ausschussmitglieder eine Führung durch das Kulturzentrum Alzenau, bzw. die Stadtbibliothek. Wie so viele andere Bereiche in Alzenau, steht auch die Stadtbibliothek unter massiven Sparzwang. Man habe bereits eine wesentliche Menge des Personals abgebaut. Weitere Kürzungen gingen weiter auf die Qualität der Stadtbibliothek ein, was sich auch in den Besucherzahlen bemerkbar machen würde. Gleichzeitig zeigen sich im Gebäude durch ein undichtes Glasdach Mängel, die dringend beseitigt werden müssten.

Stadtbibliothek: Konsolidierung zwischen Sparzwang und Bildungsauftrag

Im Sitzungssaal befasste sich der Ausschuss mit einem Antrag der FDP-Stadtratsfraktion. Diese hatte mit Schreiben vom 23. Juli 2026 ein strukturelles Konsolidierungskonzept für die Stadtbibliothek Alzenau beantragt. Ziel ist es, den jährlichen Zuschussbedarf nachhaltig zu reduzieren, ohne den Bildungs- und Kulturauftrag der Bibliothek wesentlich einzuschränken.

In der Diskussion wurde deutlich, dass unterschiedliche Erwartungen an die künftige Entwicklung der Bibliothek bestehen. Einerseits wurde auf die bereits erzielten Einsparungen und den notwendigen Konsolidierungsdruck verwiesen. Andererseits wurde die soziale und kulturelle Funktion der Einrichtung hervorgehoben. Unser Stadtrat Niklas Höfler betonte, dass die Bibliothek längst nicht mehr ausschließlich ein Ort zur Ausleihe von Büchern sei, sondern auch ein Kultur- und Begegnungsort für alle Generationen. Bernhard Väth (PWG) argumentierte, dass andere Bibliotheken, zum Beispiel in Seligenstadt, deutlich kürzere Öffnungszeiten anbieten und das würde auch funktionieren. Die Bibliotheksleitung Christl Huber wendete dagegen ein, dass sie auch gerade deshalb Besucher*innen über die Alzenau hinaus hätten. Aus der CSU brachte Martin Otremba den Einwand, dass bereits in der vergangenen Stadtratssitzung das Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen worden sei und daher ein weiteres Konzept allein für die Stadtbibliothek eigentlich nicht notwendig sei.

Der Beschlussvorschlag sah vor, die im Konsolidierungskonzept aufgeführten Prüfungen durchzuführen und nach Möglichkeit umzusetzen. Der Ausschuss stimmte diesem Beschluss mit einer Gegenstimme von uns Grünen dafür.

Ein weiterer Schwerpunkt war der Sachstandsbericht zu den Betreuungseinrichtungen. Die Stadt Alzenau betreibt beziehungsweise unterstützt derzeit insgesamt 15 nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderte Einrichtungen.

Kinderbetreuung: Bedarf bei Hortplätzen in Michelbach

Besondere Bedeutung hat derzeit der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung im Grundschulbereich. Dieser ist seit dem 1. August 2026 in Kraft und gilt im Schuljahr 2026/2027 zunächst für die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen. Der Anspruch umfasst grundsätzlich acht Stunden an allen fünf Werktagen. Die Unterrichtszeit wird dabei angerechnet. Der Anspruch gilt, abgesehen von höchstens vier Wochen Schließzeit pro Jahr, auch während der Schulferien.

Dieser Rechtsanspruch trifft insbesondere im AWO-Hort an der Grundschule „Am Weinberg“ in Michelbach auf eine kritische Platzverfügbarkeit.

Zur Entschärfung der Situation beantragte die Stadt bei der Rechtsaufsicht eine befristete Erhöhung der Platzzahl. Diese wurde bis zum 31. August 2027 genehmigt. Voraussetzung ist allerdings die Aufstockung des Hortgebäudes.

Der Ausschuss sollte die Ausführungen zur Kenntnis nehmen und dem Stadtrat empfehlen, die Aufträge für die Erweiterung des Hortes an der Grundschule in Michelbach zu vergeben. Die Kosten für die Horterweiterung würden nach Angaben von Bürgermeister Noll vollständig aus Sondervermögen und Förderprogrammen getilgt werden. In der anschließenden Abstimmung entfielen sieben Stimmen auf den Beschluss, vier Mitglieder stimmten dagegen.

Einstimmig befürwortete der Ausschuss anschließend die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Bogenstraße im Stadtteil Michelbach.

Den Antrag hatten mehrere Anwohner*innen gestellt. Begründet wurde er mit wiederholt zu hohen Geschwindigkeiten, unübersichtlichen Stellen und gefährlichen Situationen, insbesondere für Kinder. Die Bogenstraße wird unter anderem von Kindern aus dem Bereich Cornillstraße/Kälberauer Straße als Schulweg genutzt. Gehwege sind entlang der Straße nicht vorhanden.

Der Ausschuss beschloss schließlich einstimmig, die Bogenstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Entsprechend sollen die notwendigen Verkehrszeichen für Beginn und Ende des Bereichs aufgestellt und Parkflächen in Abstimmung mit den Anwohnern markiert werden.

Kein Bewohnerparken in der Innenstadt

Ausführlich wurde außerdem die Parkraumsituation in der Alzenauer Innenstadt thematisiert. Anwohner im Bereich der Alfred-Delp-Straße und der inneren Hanauer Straße hatten wiederholt darauf hingewiesen, dass nicht ausreichend Parkplätze für Bewohner zur Verfügung stünden. In diesem Zusammenhang war auch die Einführung von Bewohnerparkausweisen angeregt worden.

Die Verwaltung erklärte, dass die rechtlichen Voraussetzungen für Bewohnerparken derzeit nicht erfüllt seien. Zwar gebe es zeitweise hohen Parkdruck, jedoch ausreichend private Stellplätze und weitere öffentliche Parkmöglichkeiten in zumutbarer fußläufiger Entfernung, etwa am Burgparkplatz, EVA-Parkplatz und im Parkdeck an der Wasserloser Straße.

Auch zusätzliche Parkmöglichkeiten in der Alfred-Delp-Straße wurden geprüft. Dort ist das Parken grundsätzlich nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Neben privaten Stellplätzen stehen derzeit lediglich vier öffentliche Parkplätze vor dem Maximilian-Kolbe-Haus zur Verfügung. Eine zusätzliche Parkfläche vor dem dortigen Brunnen wurde zwar untersucht, allerdings bestehen Bedenken hinsichtlich der unübersichtlichen Ausfahrt des Maximilian-Kolbe-Hauses.

In der Diskussion zeichnete sich daher keine Mehrheit für eine zusätzliche Parkplatzausweisung hinter dem Kolbe-Haus ab. Ebenso wurde die Einführung eines Bewohnerparkens nicht weiterverfolgt.

Wohnungslose: Stadt will Unterbringungskapazitäten erweitern

Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war die Unterbringung wohnungsloser Menschen. Die Stadt Alzenau steht nach Angaben des Ordnungsamtes seit mehreren Jahren vor erheblichen Herausforderungen. Die vorhandenen Kapazitäten seien nicht ausreichend, um insbesondere kurzfristig auftretende Notlagen zuverlässig aufzufangen.

Die ordnungsrechtliche Unterbringung dient dabei der vorübergehenden Abwendung einer akuten Notlage. Die Stadt ist als örtliche Sicherheitsbehörde verpflichtet, unfreiwillige Obdachlosigkeit abzuwehren. Die Unterbringung muss menschenwürdig sein und insbesondere Schutz vor Witterung sowie Schlaf-, Heiz-, Sanitär- und Kochmöglichkeiten bieten.

Zusätzlich erschweren die dauerhafte Belegung, notwendige Sanierungen und wiederholte Probleme mit Alkohol- und Drogenkonsum den Betrieb. Das Ordnungsamt kann zwar die Unterbringung sicherstellen, aber keine umfassende sozialpädagogische Betreuung oder Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche leisten. Hier arbeitet die Stadt mit IN VIA Aschaffenburg zusammen, deren Kapazitäten jedoch begrenzt sind.

Die Verwaltung schlägt vor, die Containeranlage an der Siemensstraße um vier weitere Container mit jeweils zwei Plätzen zu erweitern. Damit würde die Kapazität von 4 auf insgesamt 12 Plätze steigen. Langfristig wird eine feste Unterkunft in einem Gebäude als bessere Lösung angesehen, beispielsweise mit einzelnen Schlafräumen und gemeinschaftlichen Küchen- und Sanitärbereichen. Ein geeignetes städtisches Gebäude steht derzeit jedoch nicht zur Verfügung.

Der Tagesordnungspunkt wurde zur weiteren Beratung innerhalb der Fraktionen vertagt.

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