Bericht der Stadtratssitzung vom 30.07.2026

Die Sitzung des Stadtrats Alzenau am 30. Juli 2026 begann mit einer Gedenkminute für die Opfer des Anschlags auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin, insbesondere für die getötete Frau und die Verletzten. Im Anschluss folgte der Bericht des Bürgermeisters.

Der Windpark Sülzert war ein zentrales Thema der Sitzung. Herr Sebastian Herzog, Geschäftsführer der Projektierungsgesellschaft, informierte über den aktuellen Stand: Ziel ist es, die BImSchG-Anträge bis Ende des dritten oder Anfang des vierten Quartals 2026 fertigzustellen. Aktuell werden zwei Optionen für die Windräder geprüft: eine Nabenhöhe von 175–179 Metern mit einem Ertrag von etwa 113 GWh pro Jahr und eine zweite Option mit 199 Metern Nabenhöhe und einem Ertrag von 128 GWh pro Jahr. Letztere wird derzeit nicht weiterverfolgt, da sie wirtschaftlich weniger attraktiv ist. Trotz des Austrittsgesuchs der Gemeinde Freigericht aus der Projektgesellschaft wird weiterhin mit acht Windrädern geplant.

Ein großes Thema ist die Wirtschaftlichkeit des Projekts. Die EEG-Vergütung ist seit 2024 um etwa 30 % gesunken, und die Bundesregierung plant für 2027 ein neues Tarifsystem, dessen Auswirkungen noch unklar sind. Um die Wirtschaftlichkeit zu sichern, wird man vor allem auf Direktvermarktung (z. B. an Rechenzentren oder lokale Stromabnehmer) setzen müssen. Auch mit der Einspeisung in die Mittelspannungsebene (um Investitionen in Umspannwerke zu vermeiden) und Preisverhandlungen mit Anlagenherstellern, sollen Kosten reduziert werden. Zudem wird eine Mischfinanzierung aus EEG-Förderung und Power Purchase Agreements (PPA) angestrebt.

Ein zentrales Ergebnis der Präsentation ist, dass die reine EEG-Vergütung nicht ausreicht, um eine attraktive Rendite zu erzielen. Ziel der Bundesregierung war immer, dass die erneuerbaren Energieprojekte auch eigenständig wirtschaftlich laufen können, deshalb sank die EEG-Vergütung in den letzten Jahren. Die Schnelligkeit überraschte jedoch auch den Geschäftsführer. Nun ergibt sich für Windparkprojektierer in der Planungsreihenfolge eines Windparks eine geänderte Reihenfolge. Nun muss die Stromvermarktung bereits vor dem Genehmigungsverfahren geklärt werden. Bisher geschah dies erst am Ende des Prozesses. Für uns Grüne ist klar, ein Windpark kann es nur dann geben, wenn er wirtschaftlich betrieben werden kann. Selbstverständlich wünschen wir uns günstige Energie für die Bürger*innen von Alzenau und Freigericht. Wenn die Wirtschaftlichkeit nur durch die Direktvermarktung möglich ist, sind wir aber selbstverständlich auch bereit; diesen Schritt zu gehen. Denn jede klimaneutral erzeugte kWh Strom, ist ein Gewinn für den Klimaschutz, unabhängig davon, wer diese am Ende verbraucht. Eine Genehmigung des Windparks wird frühestens Ende 2027 erwartet.

Ein weiteres wichtiges Thema war die Floating-PV-Anlage am Hörsteiner See. Hier favorisiert die Stadt Alzenau ein System mit senkrecht stehenden Modulen, das gegenüber herkömmlichen, waagerechten Modulen einige Vorteile bietet: Die Stromerzeugung wird auf andere Tageszeiten verlagert, was die Gefahr von Abschaltungen durch den Netzbetreiber verringert. Zudem können höhere Erträge erzielt werden, da die Randbereiche der Strombörse höhere Preise aufweisen. Ein Teil der Anlage fällt in den 200-Meter-Korridor neben der Autobahn A45, für den kein Bebauungsplan erforderlich ist. Für den Rest wird ein solcher erstellt. Das Projekt ist naturschutzrechtlich unproblematisch und soll in Zusammenarbeit mit der Sinn Power GmbH umgesetzt werden. Das Wasserhaushaltsgesetz setzt jedoch strenge Rahmenbedingungen: Der Abstand zwischen Ufer und Anlage muss mindestens 40 Meter betragen, und maximal 15 % der Wasserfläche dürfen belegt werden. Durch die senkrechten Module zählen nur die Trägerpontons als Belegungsfläche, nicht die Zwischenräume, was eine höhere Moduldichte ermöglicht. Die Investitionssumme beträgt etwa 8 Millionen Euro. Als Direktabnehmer steht unter anderem der Zweckverband Fernwasser als Interessent zur Verfügung. Dieser möchte etwa 50 % der Leistung abnehmen. Zudem könnte mit einer Direktleitung und einem Einspeisepunkt beim Zweckverband Fernwasser über Energiesharing Strom an städtische Liegenschaften geliefert werden, wobei die Energiesteur entfallen würden. Die Anlage könnte etwa 1 % des Strombedarfs von Alzenau decken.

Im Rahmen der Sitzung wurde ausführlich über das kommunale Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV-FFA) diskutiert. Dieses Konzept ist notwendig, um Flächen für PV-Anlagen im Außenbereich systematisch zu identifizieren, zu bewerten und eine planerische Steuerung zu ermöglichen. Gemäß § 2 EEG besteht für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien ein überragendes öffentliches Interesse. Dennoch müssen sie mit anderen Belangen wie Naturschutz, Landschaftsbild oder Landwirtschaft in Einklang gebracht werden. Um diese Abwägung nicht in jedem Einzelfall neu durchführen zu müssen, wurde das Standortkonzept erstellt.

Besonders problematisch ist jedoch das Ausschlusskriterium der Ackerzahl von 35 oder mehr, das viele Flächen für PV-Projekte unbrauchbar macht. Dieses Kriterium wurde im Kriterienkatalog der Stadt Alzenau für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Stand: Juni 2025) festgelegt und besagt, dass Flurstücke mit einer durchschnittlichen Ackerzahl von 35 oder mehr als ausnahmslos ungeeignet für PV-FFA mit Bauleitplanung gelten, mit Ausnahme von Agri-PV-Anlagen. Aufgrund eines weiteren Beschlusses sollen auch stadteigene Flächen im privilegierten 200-Meter-Korridor entlang der A45 oder Bahntrassen nicht für PV-FFA genutzt werden können, obwohl sie planungsrechtlich privilegiert sind. Ein regionaler PV-FFA-Anbieter hatte kürzlich Interesse an einer gemeinsamen Flächenentwicklung mit der Stadt bekundet. Nach Prüfung der Potentialflächen des aktuellen Standortkonzepts teilte der Anbieter jedoch mit, dass auf diesen Flächen eine wirtschaftliche Entwicklung eines PV-Projektes nicht möglich ist. Die Bauverwaltung schlug daher vor, das harte Kriterium nochmals zu überdenken.

Der Stadtrat beschloss folgende Anpassungen am Kriterienkatalog. Die Anhebung des Ausschlusskriteriums auf eine Ackerzahl von mehr als 50 (statt 35 oder mehr) für Flächen längs der Autobahn A45 und der Gleise der Bahnstrecke Hanau-Aschaffenburg in einem Abstand von bis zu 200 Metern. In diesen Bereichen wird das Kriterium zudem einer Einzelfallprüfung zugänglich gemacht, um Lückenschlüsse und wirtschaftlich tragfähige Projekte zu ermöglichen. Diesen Beschluss fällte der Stadtrat einstimmig. Zudem wird das Kriterium Ackerzahl im Standortkonzept grundsätzlich einer Einzelfallprüfung zugänglich gemacht. Das Abstimmungsergebnis hierzu war 16 Stimmen dafür und 9 dagegen. Damit ist die Ackerzahl kein hartes Ausschlusskriterium mehr für Freiflächen-PV.

Die Grüne Fraktion begrüßt den Beschluss als Schritt in die richtige Richtung, fordert aber eine weitere Öffnung für Flächen mit Ackerzahlen über 35 auch in nicht planungsrechtlich privilegierten Bereichen.

Ein weiteres großes Thema war der Bauturbo, ein Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, das am 30. Oktober 2025 in Kraft trat. Dieses Gesetz ermöglicht Abweichungen vom Bauplanungsrecht, um den dringend benötigten Wohnraum schneller zu schaffen. Die wichtigsten Instrumente sind:

§ 31 Abs. 3 BauGB: Abweichungen von den Grundzügen der Planung (z. B. höhere Geschosszahl, Grundflächenzahl).

§ 34 Abs. 3b BauGB: Zulassung größerer Wohngebäude auch ohne Einfügung in die Umgebungsbebauung.

§ 246e BauGB: Befristete Zulassung von Wohnbauvorhaben im Außenbereich bis 31. Dezember 2030.

§ 36a BauGB: Zustimmung der Gemeinde ist zwingend erforderlich, um die Planungshoheit zu wahren.

Die Verwaltung empfiehlt, diese Instrumente im städtebaulich vertretbaren Umfang zu nutzen. Die Grüne Fraktion befürwortet die Anwendung des Bauturbos im Innenbereich, lehnt sie aber im Außenbereich ab, um weitere Versiegelung zu vermeiden. Der Stadtrat beschloss, dass die Verwaltung Leitlinien für die Anwendung dieser Instrumente erarbeiten soll.

In personellen Angelegenheiten wurden drei neue Führungspositionen der Freiwilligen Feuerwehr Albstadt einstimmig bestätigt:

Jan Feineis als Kommandant (ab 1. August 2026).

Robin Schmidt als 1. Stellvertretender Kommandant (unter der Bedingung, den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb eines Jahres zu absolvieren).

Michelle Swimm als 2. Stellvertretende Kommandantin (gleiche Bedingung wie Schmidt).

Mehrere Anträge der Fraktionen wurden behandelt:

Die FDP beantragte eine nachhaltige Lösung für die Parkplatzsituation im Quartier Wasserlos, insbesondere im Bereich von Krankenhaus, Ärztehaus, Kita, Feuerwehr, Friedhof und Anwohnerstraßen. Der Stadtrat beschloss einstimmig, den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 17. Juli 2025 umzusetzen, der eine umfassende Analyse der Park- und Verkehrssituation, eine Anhörung aller Betroffenen und die Einberufung eines „Runden Tisches“ vorsieht. Bisherige Maßnahmen wie die Markierung von Parkflächen in der Straße „Am Rosengarten“ haben bereits zu Verbesserungen geführt, doch es werden zusätzliche Maßnahmen benötigt.

Die CSU und FW/PWG beantragten, Einsparpotenziale durch Renteneintritte zu prüfen. Der Stadtrat beschloss einstimmig, dass die Verwaltung innerhalb von drei Monaten einen Bericht vorlegen soll, der Prognosen zu Renteneintritten, Möglichkeiten zur Neuorganisation von Aufgaben und Einsparpotenziale aufzeigt. Zudem soll ein Personalentwicklungskonzept für die Jahre 2026 bis 2032 erstellt werden.

Die FW/PWG beantragte eine Erhöhung der Hundesteuer um 50 % (von 48 € auf 72 € pro Jahr für den ersten Hund). Die Verwaltung empfahl, die Erhöhung erst ab dem 1. Januar 2027 umzusetzen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Der Stadtrat beschloss, eine neue Hundesteuersatzung für 2027 vorzubereiten.

Die FDP beantragte ein Schutzkonzept für die Karl-Amberg-Mittelschule, da es dort außerhalb der Schulzeiten wiederholt zu Vandalismus und Vermüllung kommt. Der Stadtrat beschloss mit 15:10 Stimmen, dass die Verwaltung die baulichen und rechtlichen Möglichkeiten einer Einzäunung prüfen und die Kosten ermitteln soll.

Der Antrag der Jungen Union (JU) auf Fertigstellung eines Beachvolleyballfeldes im Energiepark wurde in die Haushaltsberatung verschoben. Die Kosten für den Ausbau des bestehenden Rasenplatzes zu einem Sandplatz werden auf 6.000–10.000 € geschätzt.

Ein weiteres wichtiges Thema war die Umsetzung des Ganztagsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/2027. Hierfür müssen Räume und Materialien bereitgestellt werden, die den Anforderungen einer modernen Bildungs- und Betreuungslandschaft gerecht werden. Besonders dringend ist der Bedarf in den Horten Michelbach und Hörstein sowie an der Erich-Kästner-Grundschule. Die dringlichsten Anschaffungen (Mobiliar, Spiel- und Sportgeräte, Beschattung) belaufen sich auf 48.897,57 €, wovon 30 % (14.669,27 €) von der Stadt getragen werden müssen. Der Rest wird durch das Landesförderprogramm Ganztagsausbau (70 % Förderung) abgedeckt. Der Stadtrat beschloss, dass die Verwaltung die dringlichen Anschaffungen tätigen und die Förderanträge stellen soll.

Die weiteren Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzung wurden aufgrund der vorangeschrittenen Zeit verschoben.

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